Das Gisela-Gymnasium ist eine Schule im Herzen Schwabings, direkt neben dem Elisabethplatz. Mit seiner Jugendstilfassade trägt das 1904 errichtete und unter Denkmalschutz stehende Schulgebäude zum unverwechselbaren Charme dieses Platzes bei.
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Pooltestungen für die 5. und 6. Jahrgangsstufe: „Datenschutzhinweise“
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Ehrung für den tollen Einsatz und großen Erfolg beim Corona-Spendenlauf:
Ausbildungsrichtungen
Das Gisela-Gymnasium bietet mit der naturwissenschatlich-technologischen und der sprachlichen zwei Ausbildungsrichtungen an.
Inklusion am Gisela
Das Gisela-Gymnasium in Schwabing begleitet hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler seit über 30 Jahren auf ihrem Weg zum Abitur.
Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
Anträge können ab 06.07.2022 bis 17.07.2022 im Sekretariat Raum 1.04 bei Frau Medic abgegeben werden!
Vorgehensweise:
Bitte lesen Sie sich untenstehende Informationen durch.
Allgemeine Informationen
• Die Schülerbeförderung in Bayern ist gesetzlich geregelt.
• Grundsätzlich wird die Beförderung mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel (MVV) durchgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten eine kostenfreie Zeitkarte für den Ausbildungstarif I oder II des MVV für die Ringe, die für die Fahrt zu der Schule notwendig sind.
Kontakt
Postanschrift:
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges
Neuhauser Straße 39 80331 München
Raum: 4. Stock
Tel.: 089 233-96776 (Servicetelefon)
Fax: 089 233-41629
Öffnungszeiten: Donnerstag 14 - 17 Uhr¸ darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung.
Die Kostenfreiheit des Schulwegs können nur noch Online beantragt werden
https://online.muenchen.de/schuelerbefoerderung/
Kostenfreiheit für den Schulweg 5. bis 10. Klasse
(betrifft nur Schüler aus München, nicht die Landkreise)
Schüler, die bereits einen Ausweis besitzen, müssen bis einschließlich 10. Klasse keinen neuen Antrag stellen.
• Schüler, die die Klasse wiederholen, müssen einen neuen Antrag ausfüllen.
Kostenfreiheit für den Schulweg ab der 11. bis 13. Klasse
Schüler, die bereits einen Ausweis besitzen, müssen ab der 11. bis 12. oder 13. Klasse jedes Jahr einen neuen Antrag stellen.
Die Schülerbeförderung in Bayern ist gesetzlich geregelt.
Grundsätzlich wird die Beförderung mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel (MVV) durchgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten eine kostenfreie Zeitkarte für den Ausbildungstarif I oder II des MVV für die Ringe, die für die Fahrt zu der Schule notwendig sind.
Voraussetzungen
Schüler*innen mit gewöhnlichen Aufenthalt in München können unter folgenden Voraussetzungen eine kostenlose MVV-Zeitkarte beantragen:
• Jahrgangsstufen 5 - 10: Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als drei Kilometern und besuchen ihre nächstgelegene Schule.
• Ab Jahrgangsstufe 11: Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als drei Kilometern und besuchen ihre nächstgelegene Schule. Die sogenannte Familienbelastungsgrenze wird nicht in Abzug gebracht, wenn die Erziehungsberechtigten für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Zum Schuljahresanfang kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen, da zu dieser Zeit erfahrungsgemäß viele Anträge gestellt werden.
Gebührenrahmen
kostenfrei
Rechtliche Grundlagen
• Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG)
• Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV)
Drucken, Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und nehmen Sie es zur Anmeldung mit an die Schule – falls nur eine online-Anmeldung möglich ist, senden Sie das Formular postalisch mit allen anderen zur Schulanmeldung benötigten Unterlagen an die Schule.
Die Schule bestätigt auf diesem Formular, dass Ihr Kind angemeldet ist und leitet es an die entsprechende Stelle weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage Landeshauptstadt München
https://online.muenchen.de/schuelerbefoerderung/
Betrifft alle Landkreise
Die Kostenfreiheit des Schulwegs können nur noch Online beantragt werden.
Kostenfreiheit für den Schulweg 5. bis 10 Klasse
Informationen der Landkreise
Sie können die Kostenfreiheit des Schulwegs über unseren Online-Service beantragen. Außerdem können Sie dort den Verlust der Zeitkarte melden, die Rückerstattung von
Fahrtkosten beantragen oder ihre Daten ändern (z.B. bei Umzug).
Das Wichtigste in Kürze
• Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 10 müssen einen Schulweg von mehr als drei Kilometer haben und ihre nächstgelegene Schule besuchen
• Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11, 12 oder 13 müssen einen Schulweg von mehr als drei Kilometer haben und ihre nächstgelegene Schule besuchen; die sog. Familienbelastungsgrenze wird nicht in Abzug gebracht, wenn die Erziehungsberechtigten für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen.
Für alle Neuanmeldungen:
Dem Antrag ist zwingend ein Passfoto beizufügen. Erst dann ist die Erstellung einer MVV-Fahrkarte möglich.
Wichtig bei Übertritt in die 8te Jahrgangsstufe:
Wir benötigen von allen Schülerinnen und Schüler, die von der 7ten in die 8te Jahrgangsstufe übertreten, ein aktuelles Foto.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage der Landkreise.
Wichtige Mitteilung:
Ab sofort werden Anträge auf Kostenfreiheit des Schulweges nur noch Online beantragt:
Landratsamt Dachau: https://www.landratsamt-dachau.de
Landratsamt Ebersberg: https://lra-ebe.ticket-by.de/SLV.Portal/
Landratsamt Freising: https://www.kreis-freising.de/
Landratsamt FFB: https://www.lra-ffb.de
Landkreis Landsberg am Lech: https://www.landkreis-landsberg.de/komxpress/schuelerbefoerderung
München: https://online.muenchen.de/schuelerbefoerderung
Landkreis München: https://landkreis-muenchen.ticket-by.de
oder https://landkreis-muenchen.de/buergerservice/online-dienstleistungen/
Landkreis Miesbach: https://www.landratsamt-miesbach.de
Landkreis Starnberg: https://www.lk-starnberg.de/form00241
Beachten Sie bitte, dass auch bei einer Online-Antragstellung der Antrag ausgedruckt und unterschrieben mit Passfoto in der Schule vorgelegt werden muss. Ohne Unterschrift und Schulstempel hat der Antrag keine Gültigkeit.
Anträge können ab 06.07.2022 bis 17.07.2022 im Sekretariat Raum 1.04 bei Frau Medic abgegeben werden.
Bei Fragen stehe ich immer gerne zur Verfügung.
G. Medic
DELF-Prüfung
Coronabedingte Änderungen
Liebe DELF-TeilnehmerInnen und Interessierte,
wie fast schon zu ahnen war, verschiebt sich auf Grund der Inzidenzen der Prüfungstermin für die DELF-Prüfung auch dieses Jahr wieder. Neuer Termin ist Samstag, der 25.6.22.
Wer sich bereits angemeldet hat, aber an dem neuen Termin nicht teilnehmen kann, hat selbstverständlich die Möglichkeit zurückzutreten und bekommt die Gebühr von mir wieder erstattet.
Die Möglichkeit zur Anmeldung verlängert sich bis Ende März.
Bei den Übungsstunden machen wir eine Pause, trotzdem könnt ihr weiterhin bearbeitete Übungsblätter bei mir ins Fach legen lassen, die ich gerne korrigiere.
Ab Ende Mai biete ich wieder Übungszeiten an, vor allem für den mündlichen Teil der Prüfung (Screen beachten).
Hoffen wir auf eine Verbesserung der Lage. Bon courage!
Irmengard Lipp